Advan RZII Wheels
945,00 €*
18 Zoll x 10j / ET 35 - 5x114,3 - Hyper Black - inkl. Montage-Kit!
Varianten ab 586,00 €*
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Der Unterschied zwischen einem Teilegutachten und einer ABE ist riesig! Wenn eine ABE vorliegt (wie bei 99% unserer Räder) und der entsprechenden Bereifung keinerlei Nacharbeits-Auflage zugeordnet ist , so ist auch keine gesonderte Abnahme durch einen Sachverständigen erforderlich. Sind jedoch Auflagen wie „Abdeckung der Reifenlauffläche“ o. ä. zu beachten, müssen auch Räder mit ABE eingetragen werden. Liegt „nur“ ein Teilegutachten vor, müssen die Räder auf jeden Fall eingetragen werden, auch wenn ansonsten keinerlei Auflagen zu erfüllen sind. Aber auch ein Teilegutachten hat seine Vorteile: Vor allem bei neuen Autos können wir mit einem Teilegutachten -im Gegensatz zur kompletten ABE-Aktualisierung - eine schnelle TÜV-Abnahme gewährleisten.
Alle Modelle wie VR1, VR2, VR3 und VRC weißen eine E-Kennung auf und sind somit für den Straßenverkehr zugelassen! Lediglich der VRR hat keine E-Kennung. Dieser wird speziell für den Motorsportbereich produziert! (Kommt Ende Oktober)
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